Whistleblower-Richtlinie bei PCE

Die PC Electric GesmbH (PCE - Standort St. Martin im Innkreis) ist verpflichtet eine EU-Richtlinie umzusetzen und einen Whistleblowing-Kanal einzurichten. Mit dem Whistleblowing Anrufbeantworter stellen wir einen sicheren internen Meldekanal für Hinweisgeber:innen bereit. Dieser kann von allen Mitarbeiter:innen, aber auch von anderen Personen genutzt werden, die zur PCE eine Geschäftsbeziehung unterhalten, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

WANN soll eine Nachricht erfolgen?
Der Whistleblowing Anrufbeantworter sollte ausschließlich dazu genutzt werden, um schwerwiegende Verstöße, bei denen PCE Mitarbeiter:innen oder andere
Stakeholder des Unternehmens involviert sind, zu melden. Beispielsweise:

  • Wirtschaftskriminalität wie Bestechung, Diebstahl, Betrug und Fälschung und andere Verstöße aus Buchhaltung und der Steuergesetzgebung
  • Interessenskonflikte zwischen Mitarbeiter*innen und der PCE
  • Diskriminierung und Belästigung
  • Andere schwerwiegende Unregelmäßigkeiten, die die lebenswichtigen Interessen der PCE oder die Gesundheit der Mitarbeiter*innen gefährden.

WO/WIE kann man eine Meldung abgeben?
Den Anrufbeantworter erreicht man rund um die Uhr unter folgender Nummer: +43 7751 / 6122 567

WIE sollte die Meldung sein?

  • Was ist wann passiert?
  • Welche Person:en ist/sind involviert?
  • Wo ist es passiert?
  • War der Verstoß einmalig od. wiederholend?
  • Gibt es Beweise?
  • Sonstige relevante Informationen
  • Kontaktinformationen (falls gewünscht)

Abwicklung einer eingegangenen Meldung
Zunächst sieht ein:e befugte:r Mitarbeiter:in die Meldung durch. Anschließend werden erste Schritte eingeleitet. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung für die beschuldigten Personen.

Vertraulichkeit
Die Nachrichten werden vertraulich behandelt. Der Anrufbeantworter ist passwortgeschützt und wird nur von befugten Personen abgehört. Die Anrufe können nicht zurückverfolgt werden. Falls eine Benachrichtigung über den Eingang des eigenen Hinweises sowie die weitere Vorgehensweise erwünscht ist, bitte die Kontaktdaten bekannt geben. Dies würde uns auch im Falle von Rückfragen weiterhelfen.

Schutz von Whistleblowern
Es gilt ein besonderer Schutz für Hinweisgebende:

  • ein starker Schutz der Identität
  • das Verbot von Repressalien
  • die Beweislastumkehr
Stand: 17.12.2021